Multimedia- und Internetrecht

Unter Multimediarecht versteht man vor allem das Recht der neuen Medien. Teilweise wird dies auch als Internet-Recht, Onlinerecht oder gar als „Cyberlaw“ bezeichnet. All diese Begriffe umschreiben Bereiche des Rechts, die im Zusammenhang mit dem Medium Internet oder auch über WAP, bald auch UMTS berührt werden können.

Geht man von der technischen Definition des Begriffes „Multimedia“ aus, so ist Multimediarecht in erster Linie die Summe der Rechtsgebiete, die bei dem Angebot oder der Nutzung von integrativ verwendeten, interaktiven Medien berührt werden.

Wer also Waren oder Dienstleistung über eines der neuen Medien anbietet oder nutzt, kommt unweigerlich mit Teilen des Multimediarechtes in Kontakt.

Als Bereiche von herausragender Bedeutung haben sich in den letzten Jahren insbesondere folgende Themen des Multimediarechtes herausgebildet:

Domainangelegenheiten

Haftung für Inhalte

Schutz von Webseiten, Inhalten und webbasierten Anwendungen

Abmahnwesen

• digital rights management (DRM)

Wettbewerbsrecht

gewerblicher Rechtsschutz

Datenschutz

e-commerce

Recht am eigenen Bild und Gegendarstellung

• Multimediastrafsachen

• Fragen des Fernunterrichts und Glücksspielrechts

Gerne beantworten wir noch weitere Fragen zu unserer Tätigkeit: