5 Grundregeln für die eigene Webseite

Das Internet ist grenzenlos! Wie schön ist es, mit der ganzen Welt über die eigene Webseite zu kommunizieren! Leider kann man nicht nur von potenziellen Kunden sondern auch von möglichen Wettbewerbern und Abmahnvereinen sofort weltweit gefunden werden. An dieser Stelle möchten wir zumindest einmal 5 Grundregeln aufzeigen, damit man nicht sofort in eine ruinöse Abmahnfalle tappt und der Online-Shop schon wieder geschlossen werden muss, bevor es richtig los gegangen ist.

REGEL 1: Finde die richtige Domain!
Bereits vor der ersten line of code droht die Gefahr einer Abmahnung bei der falschen Domainwahl. Eine Domain ist ein Unternehmenskennzeichen und kann auch Namens und Markenrechte Dritter verletzen. Bevor man sich also eine schöne Domain wie z.B. Craft-Coke.de für die eigene Limonademarke bestellt, sollte man bestehende Markenrechte recherchieren. Die Rechtsprechung ist hierzu sehr umfangreich und für den Laien kaum noch zu überblicken. Es gilt der Grundsatz der Priorität und der überragenden Bekanntheit. Eine Domain, welche aus der Werbung bekannt ist, sollte man daher schon meiden, eine Recherche im online Telefonbuch gibt Auskunft über noch so unbekannte aber ältere Rechte von bestehenden Unternehmen. Es empfiehlt sich auch die Recherche durch ein professionellen Recherchedienst. Einzelheiten zu rechtlichen Zusammenhängen von Marken und Domains finden Sie auch auf unserer Webseite www.kennzeichenstreit.de.

REGEL 2: Rechtskonformes Impressum!
Es ist müssig, darüber nachzudenken, ob die eigene Webseite womöglich unter die wenigen Ausnahmetatbestände des Rundfunkstaatsvertrages fällt, die kein eigenes Impressum benötigen. In aller Regel wird die geschäftlich genutzte Webseite eben nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen. Um sich unnötigen Ärger zu ersparen, sollte man in jedem Fall ein korrektes Impressum vorhalten und dieses auch jederzeit leicht und unmittelbar erreichbar verlinken, also am Besten „oben links“ in der Navigationsleiste. Das Impressum erschöpft sich nicht nur in der Nennung der vollen Anschrift (kein Postfach!). Sofern es eine Aufsichtsbehörde gibt, muss auch diese genannt werden, Vertreter sind unter Nennung ihrer Funktion zu führen und bei Gesellschaften darf die Nummer des Handelsregisters nicht vergessen werden. Unbedingt an die e-mail-Adresse und einen klickbaren Link an die zuständige Einigungsstelle denken!

REGEL 3: Datenschutzerklärung und kein SPAM!
Auch wenn man glaubt, selbst keine personenbezogenen Daten zu erheben, ist z.B. die Verwendung von Google Analytics bereits eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Es ist höchstrichterlich entscheiden, dass die IP-Nummer ein personenbezogenes Datum ist! Selbst wenn man aber keinerlei Tracking-Tools und auch keine Social-Media-Plug-Ins verwendet, muss man zumindest über den Ort der Speicherung der Webseite informieren. Eine Datenschutzerklärung gehört zu den Pflichtangaben! Sofern man dann die ersten Kunden gewonnen hat, sollte man diese nicht gleich wieder durch unverlangte Werbe-e-mails vergrämen. Das Sammeln von e-mails aus dem Internet zum Zwecke der Versendung einer Werbebotschaft per e-mail ist verboten. Dies kann man auch nicht durch Tarnung als Newsletter oder „wichtige Produktinfo“ umgehen. Ein sog. „kaltes Anwerben“ ist auch im Internetzeitalter nur per Postmailings erlaubt. Sollte man eine Agentur nutzen, welche einen Pool von e-mail-Adressen mit erfolgter Werbeeinwilligung verwendet, empfehlen wir aus unterschiedlichen Rechtsgründen nur eine zu wählen, welche ihren Sitz in Deutschland hat.

REGEL 4: Nur Eigene Inhalte!
Ja, Webseiten bauen ist anstrengend und zeitaufwendig! Die Versuchung nach ermüdender Projektarbeit, die schönen Templates zunächst einmal irgendwie mit Inhalten zu füllen, ist groß. Schnell ein paar Texte mit copy-paste übernommen, wer kann schon was dagegen haben, sind ja nur Produktbeschreibungen und AGBen! Und dann ist die Verwunderung groß, dass jemand daran Urheberrechte geltend macht. Es gibt mittlerweile spezielle Software, die Duplikate von Texten, Bildern und designs im Internet findet und in Anwaltskanzleien automatisiert Akten anlegt. Entweder man lizensiert also fremde Inhalte oder erstellt diese eben komplett selbst. Bei Bildern unbedingt die Quelle und die entsprechende Berechtigung dokumentieren. Bei selbst angefertigten Bildern von Personen unbedingt die Einwilligung der Personen einholen, dass diese auf der Webseite abgebildet werden.

REGEL 5: Keine Superlative, keine Täuschung, nur die Wahrheit!
An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass eine der häufigsten Fehlerquellen für eine Abmahnung die Auszeichnung von Waren und der Werbetext ist. Auf der ganzen Webseite sollte man von Kraftausdrücken zur Beschreibung der eigenen Waren und Dienstleistungen (beste… schönste… größte… sauberste…) Abstand nehmen. Das wäre verbotene Alleinstellungswerbung, es sei denn man kann diese Spitzenposition durch unabhängige Tests nachweisen. Dann darf bei Preisen die Angabe der enthaltenen Mehrwertsteuer und die Angabe, ob neben dem Preis zusätzliche Liefer- und Versandkosten anfallen, nicht fehlen. Es müssen eventuell auch die Grundpreise (100 gr: xy EUR) angegeben werden. Neben ein paar anderen speziellen Ausnahmen kann nur dann, wenn der Grundpreis auch dem Endpreis entspricht – zum Beispiel bei ein Liter Milch, ein Kilogramm Mehl, Arbeitsspeicher, Drucker, Regalen (§ 2 Abs. 1 PAngV) der Grundpreis weg gelassen werden. Darüberhinaus gilt der Grundsatz der Preiswahrheit und Preisklarheit: Bei einer Werbung mit durchgestrichenen Preisen (sogenannte Preisgegenüberstellung) muss deutlich darauf hingewiesen werden, ob sich der durchgestrichene Preis auf den zuvor verlangten eigenen Preis oder auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers bezieht. Produktbeschreibungen dürfen nicht über die tatsächliche Qualität der Ware täuschen.

Mit diesen Grundsätzen sollte man die schlimmsten Untiefen einigermaßen sicher umschiffen. Selbstverständlich hilft Ihnen die Kanzlei Flick bei der Gestaltung einer rechtssicheren Webseite und berät Sie bereits im ersten Stadium der Konzepterstellung. Auch die Programmierung des Webshops oder der Webseite sollte darauf geachtet werden, dass man z.B. durch geeignete Vertragsgestaltung auch den Quellcode der Webseite und die Zugangsdaten zum Webspace bekommt. Gerne sind wir auch bei der Wahl der Agentur für Homepage behilflich.

Das könnte dich auch interessieren …