Recht am eigenen Bild und Gegendarstellung

Im Zeitalter der Informationsgesellschaft versuchen in einer ständig wachsenden Medienlandschaft immer mehr Medien ihre Nachrichten und Geschichten einem möglichst breiten Publikum zu verkaufen. Aufgrund dieses Konkurrenzdrucks wird leider oftmals die journalistische Sorgfaltspflicht mißachtet und in Rechte Dritter eingegriffen.

Das Grundrecht der Pressefreiheit findet seine Grenzen dort, wo Medien in unzulässiger Weise die Rechte anderer durch falsche Tatsachenbehauptungen, durch die Art und Weise ihrer Berichterstattung oder auch nur durch die Verwendung von Bildern beeinträchtigt. Fotorecht zielt in diesem Zusammenhang also nicht auf die urheberrechtlichen Aspekte sondern betrifft die Fälle, in denen Personen durch die fotografische Darstellung in den Medien in ihren Rechten verletzt werden können.

Zum Schutz gegen Verstöße gegen das Presserecht haben sich aus Gesetz und Rechtsprechung folgende Instrumentarien entwickelt:

– Gegendarstellung

– Widerruf

– Richtigstellung

– Unterlassung

– Schadensersatz

– Geldentschädigung für immaterielle Schäden

Wir beraten unsere Mandanten mit welchem Instrument sie im konkreten Fall ihre Rechte am besten verfolgen und durchsetzen können.

Gerne beantworten wir noch weitere Fragen zu unserer Tätigkeit: