BGH: Keine Markenverletzung bei einer Autovervollständigung einer Suchanfrage

Der BGH hat entschieden, dass die Herkunftsfunktion einer Marke durch eine Autovervollständigung in einer Suchanfrage auf einer Verkaufsplattform (hier Amazon) bestehende Markenrechte nicht verletzen kann. Die Klägerin, die goFit Gesundheit GmbH, ist in Österreich...