OLG München schreibt aktiven Link für OS-Plattform vor

Es war absehbar, dass die EU-Richtlinie zur Online-Streitbeilegung VO Nr. 524/2013 in erster Linie die Kassen der Abmahnindustrie füllen als die Rechte der Verbraucher verbessern wird. Art. 14 Abs. 1 der Verordnung schreibt vor,...