Umweltrecht

Umweltrecht bildet den Oberbegriff für ein weit verzweigtes Rechtssystem, dass sich durch alle Bereiche der juristischen Fakultäten zieht. Allem voran das öffentliche Recht mit seinen Planungs- und Genehmigungsverfahren aber auch Zivilrecht, dort vor allem Eigentumsrecht und Nachbarschafts- und Vertragsrecht. Schneller als so mancher denkt, kommt man allerdings auch mit dem Strafrecht in Verbindung.

Die Kanzlei Flick berät im Bereich des Umweltrechtes überwiegend im Wasserschutz und Abwasserbereich, Recycling und Betrieb von emissionsfreien Systemen. Wie kaum ein anderes Gebiet verlangt das Umweltrecht eine globale Denkweise und damit auch Kenntnisse über internationale Rechtsabkommen.

Unser Dienstleistungsspektrum im Rahmen unseres Tätigkeitsschwerpunktes Umweltrecht erstreckt sich daher insbesondere auf die Bereiche:

• Schmutzwasseraufbereitungsanlagen

• Emissionsrecht

• Wasserhaushaltsrecht

Gerne beantworten wir noch weitere Fragen zu unserer Tätigkeit: