Recht des e-commerce

I. Allgemeines

Das Internet ist entgegen noch verbreiteter Meinung kein rechtsfreier Raum. Auch hier gilt die allgemeine Rechtsordnung. Für bestimmte Teilbereiche gibt es gesonderte Rechtsvorschriften:

das Teledienstegesetz (TDG)
der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV)
das Fernabsatzgesetz (FernAG, jetzt §§ 312b bis 312d BGB)
das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG)
das Elektronischer Geschäftsverkehr Gesetz (EGG, jetzt § 312 e BGB)

II. Anbieterkennzeichnung nach dem TDG bzw. dem MDStV

Wer im Internet Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss grundsätzlich bestimmte Informationen an deutlich sichtbarer Stelle auf seiner Website bereithalten. Diese sind:
Name (ggf. die vollständige Firma) des Anbieters
ladungsfähige Anschrift des Anbieters (Postfach und E-mail-Adresse allein sind nicht ausreichend!)
Name des Vertretungsberechtigten (z.B. bei GbR, GmbH und AG)
Name und Anschrift des Verantwortlichen für den Inhalt redaktioneller Angebote soweit es sich um einen Mediendienst handelt.
Nach dem EGG (Elektronischer Geschäftsverkehr Gesetz; ändert das TDG, welches nach § 6 TDG nun diese Angaben vorschreibt) sind außerdem anzugeben:

  • E-mail-Adresse
  • das für den Anbieter zuständige Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister oder Vereinsregister einschließlich seiner Registernummer (sofern ein Registereintrag vorliegt)
  • Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, soweit der Unternehmer für seinen Betrieb eine staatliche Zulassung benötigt
  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (soweit notwendig und vorhanden)

Das FernAG (nun in § 312 ff BGB und EGBGB geregelt) verlangt zusätzlich vor Abschluss eines Vertrages den Kunden zu informieren über:

  • die wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Ware oder Dienstleistung
  • den Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages
  • die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote
  • die Mindestlaufzeit des Vertrages
  • eventuelle Liefervorbehalte
  • den Endpreis (inkl. Gesetzl. USt und sonstiger Preisbestandteile)
  • anfallende Versandkosten
  • das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts
  • die Kosten der Nutzung von Fernkommunikationsmitteln im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung und -abwicklung, sofern diese die üblichen Kosten übersteigen

Zu den Folgen der Unterlassung dieser Kundeninformation siehe unten Punkt Verbraucherschutzrecht.


III. Vertragsabschluss im Internet

Verträge können rechtswirksam grundsätzlich auch via Internet abgeschlossen werden. Dies gilt natürlich nicht für solche Verträge, die kraft Gesetzes einem Formerfordernis unterliegen. Solche Formanforderungen können derzeit online nicht erfüllt werden (auch nicht durch Verwendung einer digitalen Signatur).

Das Zustandekommen eines Vertrages setzt Angebot und Annahme voraus. Keine Angebote in diesem juristischen Sinne sind die Kataloge auf der Website sowie das Aufnehmen einzelner Artikel in einen elektronischen „Warenkorb“ durch den Kunden. Ein verbindliches Angebot ist i.d.R. erst das Absenden der gesamten Bestellung durch den Kunden via e-mail.


IV. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB können auch bei Online-Verträgen wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Sie unterliegen allerdings uneingeschränkt der sog. Inhaltskontrolle durch das AGB-Gesetz (jetzt § 305 ff BGB).

Damit AGB überhaupt Vertragsbestandteil werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Verwender von AGB muss vor Vertragsabschluss an deutlich sichtbarer Stelle auf der Website auf das Vorhandensein der AGB hinweisen.
Der Inhalt der AGB muss vollständig über die Website einsehbar sein.
Die AGB müssen auf dem Bildschirm lesbar sein
Der Text der AGB muss so kurz gehalten sein, dass er auch vom Bildschirm aus in zumutbarer Weise zur Kenntnis genommen werden kann

V. Verbraucherschutz

Bei Online-Geschäftsabschlüssen mit Verbrauchern sind die Verbraucherschutzvorschriften des BGB, des Verbraucherkreditgesetzes, das Fernunterrichtsschutzgesetzes, des Teilzeitwohnrechtegesetzes sowie insbesondere des FernAG zu berücksichtigen.

Das FernAG räumt dem Verbraucher ein generelles Recht auf Widerruf des Vertrages ein. Innerhalb einer Frist von 2 Wochen kann der Kunde den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt erst dann, wenn der Unternehmer dem Kunden eine Belehrung über sein Widerrufsrecht sowie die im FernAG geregelten Pflichtinformationen (vgl. dazu oben Punkt II.) auf einem sog. dauerhaften Datenträger (z.B. auf einer Rechnung, in einer e-mail oder auf CD) zur Verfügung gestellt hat.
Fehlt es an einer dieser Voraussetzungen, so endet die Widerrufsfrist bei Warenlieferungen erst 4 Monate nach Eingang der Ware beim Kunden, bei Dienstleistungen 4 Monate nach Vertragsabschluss bzw. auch dann, wenn der Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kunden mit der Ausführung der Dienstleistung bereits begonnen hat.

Kein Widerrufsrecht hat der Kunde bei Bestellung
von Waren, die nach seinen Spezifikationen speziell angefertigt wurden,
von Audio- und Videoaufzeichnungen sowie Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind,
von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.
Widerruft der Kunde den Vertrag, so hat der Unternehmer die Kosten der Warenrücksendung grundsätzlich zu übernehmen. Bis zu einem Warenwert von € 40,- kann dem Kunden jedoch vertraglich oder auch in AGB die Übernahme der Rücksendekosten auferlegt werden.

VI. Sachmängelhaftung

Eine weitere Rechtsfrage, die im Bereich des Online-Handels immer wieder auftreten wird, ist die Frage, wie mit fehlerhafter Ware umzugehen ist. Hier unterscheidet sich die Rechtslage im Onlinebereich grundsätzlich nicht von der im sonstigen Handel. Es gilt grundsätzlich die Haftungsfrist von 2 Jahren für Verbraucher, wobei der Verkäufer in den ersten 6 Monaten beweisen muss, dass er den Mangel nicht zu vertreten hat. Mängel können durch Nachlieferung oder Reparatur behoben werden. Einzelheiten finden Sie in einem Artikel auf unserer Webseite speziell zu diesem Thema.

VII. Namens- und Markenrecht

Die Nutzung fremder Namen oder Marken als Domain-Adresse oder Unternehmenskennzeichen ist regelmäßig unzulässig und kann vom Rechtsinhaber gerichtlich untersagt werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Bereich „Domainrecht“ der Webseiten der Kanzlei Flick.

VIII. Urheberrecht

Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung des Urhebers vervielfältigt und verbreitet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Verbreitung entgeltlich oder kostenlos erfolgt.

Unternehmenspräsentationen auf einer Website können urheberrechtlichen Schutz genießen und dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers verbreitet, kopiert oder verändert werden.

Bei Erstellung einer Website durch ein hierauf spezialisiertes Unternehmen sollte der Besteller darauf achten, dass ihm vertraglich die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Website übertragen werden. Anderenfalls darf der Besteller die Website insbesondere nicht veräußern oder wesentlich verändern, wenn der Hersteller nicht zustimmt.

IX. Wettbewerbsrecht

Auch im Internet-Geschäft gelten uneingeschränkt die Regeln des Wettbewerbsrechts.

Werbung per E-mail (spamming) ist i.d.R. wettbewerbsrechtlich verboten. Zulässig ist sie nur, wenn ein ausdrückliches Einverständnis des Empfängers vorliegt oder ein solches Einverständnis vernünftigerweise vermutet werden kann (z.B. aufgrund dauernder Geschäftsbeziehungen).

Links zu anderen Websites müssen deutlich erkennen lassen, dass hier nicht auf eigene, sondern auf fremde Inhalte verwiesen wird.

Vorstehende Informationen stellen nur eine grobe Übersicht dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit kann nicht übernommen werden, bevor Sie aufgrund dieser Informationen handeln, sollten Sie weiteren Rechtsrat einholen.

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