OLG München: Add-Blocker nicht rechtswidrig
Das OLG München hat entschieden, dass Ad-Blocker nicht gegen Kartell-, Wettbewerbs- und Urheberrecht verstoßen. Das Gericht hat in drei Parallelverfahren über die wettbewerbs-, kartell- und urheberrechtliche Zulässigkeit einer Open Source-Software geurteilt, die Werbung auf...