ArbG Hamburg: Einsatz von ChatGPT nicht (immer) mitbestimmungspflichtig
In dem Rechtsstreit ging es darum, ob der Arbeitgeber, hier ein global agierender Hersteller im Bereich der Medizintechnik mit Sitz in Hamburg, ohne Zustimmung des Betriebsrates eine hausinterne Richtlinie für die Nutzung von ChatGPT...