BAG: Beteiligung des Betriebsrates bei Facebook-Auftritt

Der Erste Senat des BAG hat entschieden, dass eine Unternehmens-Facebook-Seite mit Kommentarfunktion eine „technische Überwachungseinrichtung“ sein kann, die objektiv geeignet ist, das Verhalten und die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Jedenfalls dann, wenn dort „Postings...