Schlagwörter: Haftung für Inhalte

Urteil GEMA ./. OpenAI – Ein Wendepunkt im Zeitalter der KI

Das LG München hat ein Urteil gefällt, das die Spielregeln für KI neu definiert. Es stärkt die Rechte der Urheber, zwingt KI-Anbieter zur Anpassung und eröffnet eine Debatte über die Zukunft des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter. Ob dies als Sieg der Kreativen oder als Bremse für Innovation gewertet wird, hängt von der weiteren Rechtsentwicklung ab. Sicher ist: Die Zeit der rechtlichen Grauzonen für KI ist vorbei.

Auskunftsanspruch nach Urheberrecht

BGH zum Umfang des Auskunftsanspruchs gegen Youtube

Der unter anderem für Urheberrechtssachen zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Betreiber einer Videoplattform keine E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen ihrer Nutzer herausgeben müssen, die urheberrechtlich geschützte Inhalte widerrechtlich auf die Plattform hochgeladen...

BGH legt Haftungsregel des TMG dem EuGH vor

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Haftung des Betreibers der Internetvideoplattform YouTube für von Dritten hochgeladene urheberrechtsverletzende Inhalte vorgelegt. Der Kläger...

BGH bestätigt Ende der Haftung des Anschlussinhabers

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetzugangs über WLAN und eines Tor-Exit-Nodes nach der seit dem 13. Oktober 2017 geltenden Neufassung des §...

Verträge AGB Klauseln

BGH zur Haftung für Bewertungsportal

Der BGH hat in erfreulicher Deutlichkeit noch einmal die Haftung von Bewertungsplattformen und das Institut des “notice-and-take-down“ hervor gehoben. In seinem bereits am 19.03.2015 gefällten und nun veröffentlichtem Urteil (Az I ZR 94/13) entschied...