Unter Multimediarecht versteht man vor allem das Recht der neuen Medien. Teilweise wird dies auch als Internet-Recht, Onlinerecht oder gar als „Cyberlaw“ bezeichnet. All diese Begriffe umschreiben Bereiche des Rechts, die im Zusammenhang mit dem Medium Internet oder auch über WAP, bald auch UMTS berührt werden können.
Geht man von der technischen Definition des Begriffes „Multimedia“ aus, so ist Multimediarecht in erster Linie die Summe der Rechtsgebiete, die bei dem Angebot oder der Nutzung von integrativ verwendeten, interaktiven Medien berührt werden.
Wer also Waren oder Dienstleistung über eines der neuen Medien anbietet oder nutzt, kommt unweigerlich mit Teilen des Multimediarechtes in Kontakt.
Als Bereiche von herausragender Bedeutung haben sich in den letzten Jahren insbesondere folgende Themen des Multimediarechtes herausgebildet:
• Schutz von Webseiten, Inhalten und webbasierten Anwendungen
• digital rights management (DRM)
• Recht am eigenen Bild und Gegendarstellung
• Multimediastrafsachen
• Fragen des Fernunterrichts und Glücksspielrechts
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