Telekommunikationsrecht

Telekommunikationsrecht bedeutet zunächst mal das Recht der Telefonie. Allerdings spielt dabei auch das Internet eine immer größere Rolle. Sei es, dass mittlerweile sogar Sprachtelefonie über das Internet abgewickelt werden kann (VoIP) oder aber, dass auch das Versenden von Daten über ein öffentliches Netz grundsätzlich erst mal unter Telekommunikation fällt.

Telekommunikation beschränkt sich also keineswegs nur auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Telefon. Auch im Internet erbrachte Dienstleistungen wie elektronische Faxdienste oder e-mail-Provider können unter die Vorschriften des TKG fallen.

Grundsätzlich fällt jede Vermittlung von Signalen, also Sprachmeldungen oder Datenblöcken über ein elektronisches Leitungsnetz oder Funk in den Bereich der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen. Denn „Telekommunikation“ ist der technische Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Signalen mittels Telekommunikationsanlagen (vgl. § 3 Nr. 22 TKG).

Als Bereiche von herausragender Bedeutung haben sich in den letzten Jahren insbesondere folgende Themen des Telekommunikationsrechtes herausgebildet:

• Rufnummernvergabe

• Telekommunikations und Internet-Providing

• Mehrwertdienste

• Internettelefonie; VoIP

• i-mode, WAP, UMTS

• Datenschutz

• m-commerce

• m-tainment

• location based services und mobile solutions

• TK-Strafsachen

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