Das Datenschutzrecht nimmt in der modernen Informationsgesellschaft einen immer wichtigeren Stellenwert ein. Anfangs noch als Hindernis in einer weltweiten Boom-Branche angesehen, rückt dieses Rechtsgebiet immer mehr in den Vordergrund. Denn vor allem die Internetnutzer haben ein zunehmendes Gespür und Interesses daran entwickelt, was beim Surfen im Internet mit ihren Daten geschieht.
Einen ersten Überblick kann man sich durch Lesen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verschaffen. Danach gilt der Grundsatz, dass jede Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist, es sei denn ein Gesetz gibt der verarbeitenden Stelle hierfür die Erlaubnis.
Ein wichtiger Aspekt des Datenschutzes ist auch die Datensicherheit. Zwar will nun eine Studie herausgefunden haben, dass der Großteil der Angriffe auf Unternehmensdaten nun doch nicht von innen kommt. Allerdings ist es für eine Entwarnung sicher zu früh, wenn man bedenkt, dass unerlaubte Dateneinsicht oder -mitnahme oft nicht als Angriff erkannt wird. Ohne Sicherheit der bei der automatisierten Datenverarbveitung verwendeten Rechner und Netze ist ein Datenschutz schlechthin unmöglich. Dabei gehen die technischen Veränderungen rasend schnell voran, der Sicherheitsmarkt muss daher ständig beobachtet werden, neue Konzepte müssen eventuell erarbeitet werden. Wichtig ist hierbei, dass die nachträgliche Änderung eines Sicherheitskonzeptes wesentlich teurer ist, als die frühzeitige Analyse und Umsetzung der Sicherheitsanforderung.
Für die Umsetzung des Datenschutzes in Unternehmen ist der sog. betriebliche Datenschutzbeauftragte zuständig. Bestimmte Unternehmen müssen nach § 4f Abs. 1 einen Beauftragten für den Datenschutz stets bestellen
Sind diese besonderen Voraussetzungen nicht gegeben, hängt die Pflicht zur Berufung eines Datenschutzbeauftragten im nicht öffentlichen Bereich von der Zahl der Arbeitnehmer ab, die mit der Datenverarbeitung beschäftigt sind. Ein Datenschutzbeauftragter muss bestellt werden, wenn
- die Verarbeitung, Nutzung oder Erhebung
personenbezogener Daten automatisiert erfolgt oder - in der Regel mindestens zwanzig Personen mit der Verarbeitung, Nutzung oder Erhebung personenbezogener Daten auf andere Weise (manuelle Verarbeitung) beschäftigt sind.
Probleme des Datenschutzes sollte man nicht unterschätzen. Neben beträchtlichen Imageverlusten kann ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen sogar eine Straftat darstellen oder aber erhebliche Geldbußen nach sich ziehen. Auch kann die Aufsichtsbehörde bei Verstößen konkrete Weisungen erteilen. In jedem Fall verletzt man aber Persönlichkeitsrechte einer wichtigen Person, nämlich regelmäßig die des Kunden. Eine Verletzung seines Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung kann aber nicht nur das Ende der Kundenbeziehung sondern auch Schadensersatzforderungen zur Folge haben. Auch hier sollte man daher frühzeitig anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Gerne beantworten wir noch weitere Fragen zu unserer Tätigkeit und Datenschutz: