Multimediarecht, EDV-Recht, Datenschutz, Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

Seit 1998 betreut die Kanzlei Flick Wirtschaftsunternehmen, Gewerbetreibende sowie Programmierer, Autoren und Künstler in allen Fragen des Multimedia- und IT-Rechts. Nachdem wir bereits Mandate zu den Anfängen des Multimediarechtes betreut haben, können wir mittlerweile auf eine lange Erfahrung -sowohl bei der technologiebezogenen Sachverhaltserfassung als auch bei der Bewertung der Rechtsprechung und Rechtsfortbildung zurückgreifen. Rechtsanwalt Flick ist Fachanwalt für IT-Recht.

Die Kanzlei Flick versteht sich als modernes, auf den Bereich des Multimediarechtes spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen, bei dem die umfassende Beratung der Mandanten im Vordergrund steht. Natürlich bieten wir auch die klassischen Aufgaben des Rechtsanwaltes, wie Prozeßführung und Zwangsvollstreckung.

Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei Flick stehen für ein auf die IT- und Medienbranche zugeschnittenes Beratungsprofil, welches zudem die wichtigsten wirtschaftsrechtlichen Aspekte abdeckt. In den Rechtsgebieten, die nicht unmittelbar mit Multimedia- und IT-Recht zusammenhängen (z.B. Franchizing oder Arbeitsrecht), können wir auf ein Netzwerk von Spezialisten und Fachanwälten zurückgreifen, so dass wir die Branche in allen Fragen des Rechts vertreten und dennoch qualifizierte Beratung aus einer Hand anbieten können.

Für eine in der Medienbranche tätige Kanzlei ist es selbstverständlich, dass modernste IT-Technologie eingesetzt wird und Beratung entsprechend zeitnah und flexibel möglich ist. Um einer qualitativen, wissenschaftlich fundierten Beratung gerecht zu werden, hat die Kanzlei Flick Zugriff auf eine Vielzahl von Datenbanken, sowohl Online als auch Offline.