KG: Impressum mit nur automatisch antwortenden E-Mail-Adresse rechtswidrig

Das Kammergericht hatte bereits im November 2017 ein Urteil zur Impressumspflicht für Diensteanbieter im Internet gesprochen: Danach war die Angabe einer mit automatisch generierten E-Mails antwortenden E-Mail-Adresse rechtswidrig. Nach Rücknahme der Revision durch Google...