BAG sieht kein Verwertungsverbot bei langer Speicherdauer von offenen Videoaufnahmen

Das Bundesarbeitsgericht hat die Möglichkeiten der Videoüberwachung deutlich ausgeweitet. Bisher galt, dass die Speicherung von offen hergestellten Videoaufnahmen nur für einen Zeitraum von 10 Tagen zulässig sein sollte. Das BAG sah dies nun mit...