Mängelrechte bei der Implementierung von KI

Bei der Implementierung von Künstlicher Intelligenz (KI) haben viele Unternehmer noch Schwierigkeiten, die Möglichkeiten für das eigene Unternehmen zu fassen. Die Anwendung sind nicht nur grenzenlos sondern auch unübersichtlich. Gleichzeitig scheinen die Probleme ebenso uferlos zu sein wie die Chancen. Es stellt sich die Frage, wie man ein Projekt überhaupt so beginnen kann, dass am Ende auch tatsächlich ein erfolgreiches System durch KI verbessert wird.

Aus juristischer Sicht unterscheidet sich die Implementierung von KI in ein Unternehmen nicht von der Einführung einer neuen Software. Es ist zunächst anhand der gewollten Business-Modells zu analysieren, on konkret ein Kaufvertrag, also eine dauerhafte Überlassung einer fertigen Anwendung, eine Miete mit zeitweise Überlassung eines Systems über einen Vergütungszeitraum oder Werkvertrag mit der individuellen Erstellung einer KI-Anwendung nur für den Kunden gewollt. In Ausnahmefällen wird man auch von einer Dienstleistung ausgehen können, wenn das Softwarehaus die KI-Anwendung nicht selbst bereitstellt sondern an einer bestehenden Anlage seine Servicezeit zur Verfügung stellt.

Wie bei jedem Vertragswerk kommt es auch hier nicht darauf an, wie die Parteien den Vertrag bezeichnen. Sollte es einmal zu einem Streit über die Leistungen und Bezahlung bei Gericht kommen, wird der Richter den Vertrag auf das von den Parteien im Wesentlichen, wirtschaftlich gewollte analysieren. Wird zum Beispiel ein Vertrag als „Software-Kaufvertrag“ überschrieben, so handelt es sich dennoch um eine Software-Miete, wenn die Parteien in dem Vertrag geregelt haben, dass für die „gekaufte“ Software eine monatliche Zahlung erfolgen soll und bei Ausbleiben der monatlichen Zahlung die Nutzungsrechte wieder an den „Verkäufer“ zurückfallen sollen.

Miete, Kauf oder individuelle Fertigung können dabei jeweils dem Anwender besondere Vorteile bieten. Wichtig ist eben nur, dass beide Parteien bei Vertragsschluss das gleiche Verständnis haben und nicht etwa der Käufer mein, er bekomme ein KI-System, welches ihm allein gehört, obwohl er dieses nur gemietet hat und auch nicht ohne weiteres verändern kann.

Wenn sich die Parteien über ihr konkretes Vertragsmodell einig sind, geht es leider oftmals viel zu schnell über in die Umsetzung des eigentlichen Projektes. Gerade im IT-Bereich scheint die Ungeduld besonders groß und immer wieder fällt der Satz: „Wir legen jetzt erst mal los und dann sehen wir ja, was wir brauchen…“ Ein solcher Kick-Off kann nur unweigerlich in die Projektschieflage führen. Nach unserer Erfahrung ist es für ein erfolgreiches Projekt wichtig, dass man die Rollen der Parteien im Projekt sauber aufteilt. Dabei muss jeder nur die Aufgaben übernehmen, die er auch angemessen erfüllen kann. Die Rolle des Käufers/Auftraggebers wird dabei zumeist unterschätzt. Nur der Anwender kann das Einsatzgebiet bestimmen, kann die vorhandenen Systeme bezeichnen und die konkreten Anforderungen an seine Anwendungsfelder definieren. Selbstverständlich darf das Softwarehaus aufgrund seines überragenden Wissensvorsprungs den Anwender hier nicht alleine lassen sondern muss wiederum sehr genau definieren, welche konkreten Daten und Schnittstellen er benötigt, um eine Interoperabilität herzustellen.

All diese Mitwirkungspflichten müssen in einem Vertrag konkret benannt werden, so dass beide Parteien wissen, welchen Anteil sie für das Gelingen des Projektes leisten müssen. Eine besondere Schwierigkeit besteht bei der Implementierung von KI über die normalen Hürden hinaus darin, die konkreten Anforderungen an die KI zu definieren. Attribute wie Score, Wahrscheinlichkeit, Prozentsatz, Wahrscheinlichkeitsfaktoren, Kunden- oder Warenmerkmale werden von der KI für die Erarbeitung individueller Profile benötigt. Skalierbarkeit ist von entscheidender Bedeutung, da KI-Systeme große Datenmengen in kurzer Zeit verarbeiten. So ermöglichen Objektspeicher eine unbegrenzte Skalierung innerhalb eines einzigen Namensraums, was das Kundensystem schnell an seine Grenzen bringen kann.

Die Planungsphase mit entsprechender Analyse durch den Anbieter ist daher sehr genau zu beachten. Die Planung und die daraus resultierende Angebotserstellung sollte für ein positives Ergebnis unter Umständen auch bereits als vergütungspflichtige Leistungsphase ausgestaltet werden. In jedem fall wird man auf der eigenen Seite hinreichende eigene Fachkunde vorhalten müssen, dann kann ein KI-Projekt gelingen.

Haben die Parteien hier genügen Zeit und Aufmerksamkeit investiert wird man auch bestehenden Fehler wie bei herkömmlichen Softwareprojekten herausarbeiten können: It’s not a bug, it’s a feature!

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